AZB relevant (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007085• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Hierbei handelt es sich um Ankreuzfelder. Ein Zwischenprodukt ist ein Stoff, der innerbetrieblich weiterverarbeitet wird.
Die Formulare zu Abfall, Abwasser, Emissionen, Anlagensicherheit (störfallrelevant), Gefahrstoffen, REACH, Ozonschicht schädigende und/oder klimaschädliche Stoffe und wassergefährdend und werden mit diesem Formular verknüpft, die angegebenen Stoffe werden nach Kennzeichnung der "Stoffeigenschaften" automatisch in die entsprechenden Formulare der anderen Abschnitte übertragen.
Die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung als Nachfolgeregelung der VbF beziehen sich auf entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, ohne diese im Einzelnen zu definieren. Hierzu wird auf das Chemikaliengesetz (§ 3a Abs. 1 Nummer 3 bis 5) und die Gefahrstoffverordnung (§ 3 Nummer 3 bis 5) verwiesen, deren Definitionen sich aus der CLP-Verordnung VO (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ergeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15