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Quelle Nummer lt. Fließbild (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007086 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Quelle Nummer lt. Fließbild

Hilfetext

Es sind die Nummern des Fließbildes zu verwenden, oder es sind Ersatzquellen (s. 4.3) einzutragen. Jeder einzelnen Quelle eines Standortes ist eine eindeutige alphanumerische Quellennummer ohne Sonderzeichen zuzuordnen. Die Angabe einer "0" für die Nummer sowie Leerstellen innerhalb der Nummer sind unzulässig. Unzulässig ist ferner die Mehrfachvergabe einer Quellennummer, die Mehrfachnummerierung ein und derselben Quelle in mehreren Anlagen eines Standortes und die Wiederverwendung der Nummer einer nicht mehr emittierenden Quelle, die außer Betrieb gegangen ist. Bei Schornsteinen mit getrennten Zügen ist jeder Zug als Einzelquelle aufzuführen. Die oberen Öffnungen z. B. von Güllebehältern ggf. inklusive der Art der Abdeckung sind ebenfalls als Quellen anzugeben.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{"minLength":"1","maxLength":"250"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15