Ermittlungsart der Emissionen (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007098• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Es ist anzugeben, in welcher Weise die Emissionen ermittelt wurden, z. B. ob die Emissionen geschätzt oder errechnet wurden oder ob Messungen an der Anlage selbst oder an ähnlichen Anlagen zu den Angaben geführt haben.
Die Ermittlungsarten sind über ein DropDown-Menü auszuwählen.Ggf. ist zusätzlich zu den Angaben im Formular 4.2 eine Aufstellung erforderlich, die eine Abschätzung der Emissionen aus Schleich-Leckagen ermöglicht. Die Aufstellung muss die statischen Dichtelemente (Flansche in Rohrleitungen und Apparaten) und die dynamischen Dichtelemente (Wellen- und Spindelabdichtungen an Pumpen, Verdichtern, Drehtrommeln, Schiebern, Ventilen usw.) ausweisen. Es genügt bei den statischen Dichtelementen die überschlägige Angabe der gesamten Dichtungslänge (Meter) und bei den dynamischen Dichtelementen die überschlägige Angabe der Wellen- und Spindelabdichtungen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15