Austrittsfläche [m²] (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007115• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Als Austrittsfläche ist der Inhalt der als Quelle wirksamen Fläche anzugeben, z. B. bei Schornsteinen der lichte Mündungsquerschnitt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15