Angeschlossene Betriebseinheit(en) Nr. (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007132• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Aus der Angabe des Reinigungsprinzips müssen Rückschlüsse auf die Effektivität der Anlage möglich sein. Es genügt beispielsweise nicht die Angabe ""Nasswäsche""; zusätzlich müssen auch die Bauart, Verweilzeit u. ä. sowie die Waschlösung genannt werden. Werden Abluft-/Abgasströme mehrerer Emissionsentstehungsstellen zusammengeführt, um den resultierenden Gesamtstrom einer Gasreinigungsanlage zuzuführen, und können die notwendigen Angaben zu den Emissionen jeweils dieser Teilströme in den Formularen 4.2 und 5.4 nicht gemacht werden, ist es erforderlich, die Gasreinigungsanlage für den Gesamtstrom als selbstständige Betriebseinheit ""Zentrale Gasreinigung"" zu behandeln. Für die ""Zentrale Gasreinigung"" sind dann in Formular 4.2 unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Emissionsentstehungsstellen und die dort für die Emissionen ursächlichen Vorgänge die erforderlichen Angaben zur Beschreibung der Emissionen ? nunmehr bezogen auf den Gesamtstrom ? zu machen; desgleichen in
Formular 5.4. Auf die Berücksichtigung der Teilströme bei der Betriebseinheit ""Zentrale Gasreinigung"" ist dann im Formular 4.2, in dem die Emissionsentstehungsstellen bzw. die emissionsverursachenden Vorgänge entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Betriebseinheiten genannt und hinsichtlich der zeitlichen Angaben näher beschrieben worden sind, hinzuweisen.
Für die Bauart / bzw. den Typ der Reinigungsart sind entsprechende Angaben zu machen, z.B. Zyklon, Tuchfilter mit mechanischer Abreinigung, TNV, RNV, Schüttschichtfilter, Biofilter etc..
Hinsichtlich der Angaben zu den Reinigungsprinzipien sind diese auf die jeweilige Reinigungsart zu beziehen, z. B. Separierung von Stäuben, thermische Verbrennung, Adsorption, Absorption (Wäscher), Kondensation etc..
Die Angaben zur Abgas-/Abluftmenge im Auslegungszustand sind in der Regel bezogen auf Kubikmeter im Normzustand, d. h. bei 273 K, 101,3 kPa, nach Abzug des Feuchtegehalts anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24