Gefahrstoff-Kennzeichnung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007152• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Nummerierungen und Bezeichnungen nach Formular 3.3 und dem Fließbild nach 3.8 sind einzuhalten. Die Nummern der Betriebseinheiten werden aus einem DropDown-Menü ausgewählt, die Bezeichnungen der Betriebseinheiten werden automatisch eingetragen.
Bei Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann und die nicht nur zu einer geringen Exposition führen, ist den Antragsunterlagen die Anzeige nach Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung hinzuzufügen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24