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Gefahrstoff-Kennzeichnung (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007152 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gefahrstoff-Kennzeichnung

Hilfetext

Die Nummerierungen und Bezeichnungen nach Formular 3.3 und dem Fließbild nach 3.8 sind einzuhalten. Die Nummern der Betriebseinheiten werden aus einem DropDown-Menü ausgewählt, die Bezeichnungen der Betriebseinheiten werden automatisch eingetragen. Bei Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann und die nicht nur zu einer geringen Exposition führen, ist den Antragsunterlagen die Anzeige nach Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung hinzuzufügen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{"minLength":"1","maxLength":"250"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24