Gefahrstoff-Bezeichnung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007153• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Enthält die Werte der angelegten Stoffe: S17000536.G17004397.G17004409.F17007064 Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses (Anlagengenehmigung und -zulassung) und WENN S17000536.G17004397.G17004409. "F17007080 Gefahrenstoff" ausgewählt wurde.
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Eingabe: Gefahrstoff-Bezeichnung - Werte/Angaben aus S17000536.G17004397.G17004409.F17007064 Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses (Anlagengenehmigung und -zulassung)und WENN S17000536.G17004397.G17004409."F17007080 Gefahrenstoff" ausgewählt wurde.
Ausgabe: Gefahrstoff-Bezeichnung
Ausgabe: Gefahrstoff-Bezeichnung
Eingabe: Bezeichnung und Kennzeichnung des Gefahrstoffs entsprechend den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die Bezeichnung des Gefahrstoffs wird aus Formular 3.5 übernommen.
Sofern automatische Reinigungssysteme fest installiert sind, sind neben den Stoffen im Produktionsgang und den Hilfsstoffen für die Produktion auch Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu berücksichtigen.
Die Sicherheitsdatenblätter für alle angegebenen Gefahrstoffe sind dem Antrag beizufügen (s. 3.5.1). = Werte/Angaben aus S17000536.G17004397.G17004409.F17007064 Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Ausgabe: Bezeichnung und Kennzeichnung des Gefahrstoffs entsprechend den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die Bezeichnung des Gefahrstoffs wird aus Formular 3.5 übernommen. Sofern automatische Reinigungssysteme fest installiert sind, sind neben den Stoffen im Produktionsgang und den Hilfsstoffen für die Produktion auch Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu berücksichtigen. Die Sicherheitsdatenblätter für alle angegebenen Gefahrstoffe sind dem Antrag beizufügen (s. 3.5.1).
Ausgabe: Bezeichnung und Kennzeichnung des Gefahrstoffs entsprechend den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die Bezeichnung des Gefahrstoffs wird aus Formular 3.5 übernommen. Sofern automatische Reinigungssysteme fest installiert sind, sind neben den Stoffen im Produktionsgang und den Hilfsstoffen für die Produktion auch Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu berücksichtigen. Die Sicherheitsdatenblätter für alle angegebenen Gefahrstoffe sind dem Antrag beizufügen (s. 3.5.1).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24