Lagerung [kg] (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007156• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Lagermenge für jeden Gefahrstoff in jeder Betriebseinheit ist anzugeben.
Gemeint ist der in den BE gelagerte bzw. bereitgestellte Tagesbedarf; das eigentliche Gefahrstofflager stellt eine eigenständige BE dar.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24