Abfallschlüssel (AVV) (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007234• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auswahlliste mit Werten aus S17000536.G17004397.G17004409.F17007071 AVV- Nr. (Anlagengenehmigung und -zulassung) WENN S17000536.G17004397.G17004409.F17007076 Entstehender Abfall (Anlagengenehmigung und -zulassung) = "TRUE"
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Angabe der sechsstelligen Nummer entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) in der Form xx_xx_xx; mit Stern* bei gefährlichen Abfällen. Die Angabe wird aus Formular 3.5 übernommen, wenn das Häkchen in Formular 3.5 Spalte 14 gesetzt ist.
Technische Beschreibung
Angabe der sechsstelligen Nummer entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) in der Form xx_xx_xx; mit Stern* bei gefährlichen Abfällen. Die Angabe wird aus Formular 3.5 übernommen, wenn das Häkchen in Formular 3.5 Spalte 14 gesetzt ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15