Abfall zur Verwertung - R-Satz (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007246• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Es ist beim entsprechenden Verfahren der Haken zu setzen (gegenseitig verriegelt, sodass nur Verwertung oder Beseitigung ausgewählt werden kann) und das entsprechende D- oder R-Verfahren nach den Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG - anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15