Entsorgungskosten (einschl. Aufnahme und Transport) incl. MWSt [€/t] (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007344• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
In Spalte Entsorgungskosten sind realistische Entsorgungskosten [Euro/t] anzugeben. Gemeint sind die Kosten, zu denen ein Dritter (d.h. die öffentliche Hand oder auch ein Käufer des Anlagengrundstücks) die Abfälle tatsächlich entsorgen könnte. Die Genehmigungsbehörde behält sich an dieser Stelle den Abgleich mit eigenen Erfahrungswerten und ggf. die Korrektur der Betreiberangaben ausdrücklich vor. Die Betreiberangaben sollen durch Vorlage von Rechnungen belegt werden können. Inwieweit solche Belege bereits mit dem Antrag vorzulegen sind, besprechen Sie bitte mit Ihrer Genehmigungsbehörde. Die Aufnahme der Abfälle und der Transport bis zur Entsorgungsanlage sind in den Ansatz einzubeziehen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15