Outputlager = Inputlager (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007346• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Tabelle ist geteilt in "Inputlager" mit Eingangsstoffen und -abfällen und "Outputlager" mit Ausgangsstoffen und -abfällen. Sofern eine solche Unterscheidung nicht erforderlich ist, ist in Spalte Outputlager = Inputlager das Kreuz bei "Outputlager=Inputlager" zu setzen. Dies ist z. B. der Fall bei reinen Zwischenlagern ohne Sortierung oder Behandlung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15