Selbsteinstufung nach AwSV (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007381• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Angabe der Wassergefährdungsklasse nach einer Selbsteinstufung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit (VwVwS), gemäß ihrer Anhänge 2, 3 und 4 nach Ziffer 3a.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24