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Maßnahmen Niederschlagswasser (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007434 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser (nur bei Aufstellung im Freien)

Hilfetext

Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation  eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24