die Löschwasser-Rückhalteeinrichtung dient gleichzeitig als Auffangraum für wassergefährdente Flüssigkeiten (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007509• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
die Löschwasser-Rückhalteeinrichtung dient gleichzeitig als Auffangraum für wassergefährdente Flüssigkeiten
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24