Bezeichnung des Stoffs / Verwendungs- zweck des Stoffs (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007623• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Eingabe: Bezeichnung des Stoffs / Verwendungs- zweck des Stoffs - Werte/Angaben aus S17000536.G17004397.G17004409.F17007064 Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses (Anlagengenehmigung und -zulassung) und WENN das FELD S17000536.G17004397.G17004409.F17007085 AZB relevant (Anlagengenehmigung und -zulassung) ausgewählt wurde.
Ausgabe: Bezeichnung des Stoffs / Verwendungs- zweck des Stoffs
Ausgabe: Bezeichnung des Stoffs / Verwendungs- zweck des Stoffs
Es ist neben den Stoffnamen auch anzugeben, zu welchem Zweck der Stoff / das Gemisch in der Anlage verwendet wird.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24