Stoff und Mengenrelevant (gemäß § 10 (BImSchG) - Inhaltstoffe bei Gemischen (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007630• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Bei Gemischen sind die chemischen Bestandteile, aus denen sich diese zusammensetzen, aufzuführen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24