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Teilbereiche (§ 4a (4) Satz 4 9. BImSchV) - Umgang des Stoffs außerhalb von AwSV- Anlagen (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007637 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Umgang des Stoffs außerhalb von AwSV- Anlagen

Hilfetext

Nur dann auszufüllen, wenn die VAwS-Anlagen baulich bereits vorhanden sind. Geplante noch nicht existierende VAwS-Anlagen mit Sicherungsvorrichtungen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers vor Einträgen von relevanten gefährlichen Stoffen können nicht berücksichtigt werden.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24