Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen nach EG-Luftqualitätsrichtlinie bereits überschritten sind - Grenzwerte nach EG-Luftqualitätsrichtlinie - Kleinster Abstand in m (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007683• Version 1.0•
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