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Neuvorhaben mit einem "A" oder "S" in Anlage 1 des UVPG für welches die Einzelfallprüfung Vorprüfung entfällt,weil der Träger des Vorhabens freiwillig die Durchführung einer UVP beantragt (freiwillige UVP § 7 (3) UVPG) (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007688 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Neuvorhaben mit einem "A" oder "S" in Anlage 1 des UVPG für welches die Einzelfallprüfung Vorprüfung entfällt,weil der Träger des Vorhabens freiwillig die Durchführung einer UVP beantragt (freiwillige UVP § 7 (3) UVPG)

Hilfetext

Der Vorhabenträger erhält hiermit - unabhängig vom Ausgang der Vorprüfung - die Möglichkeit eine freiwillige UVP zu beantragen. Dies erfordert jedoch einen entsprechenden Antrag und die Zustimmung der Behörde Vorteilhaft kann ein solcher Antrag sein, wenn damit gerechnet wird, dass die Vorprüfung das Bestehen einer UVP-Pflicht ergeben wird, da dann die Zeit und der Aufwand einer Vorprüfung "eingespart" wird.)

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24