Neuvorhaben mit einem "A" oder "S" in Anlage 1 des UVPG für welches die Einzelfallprüfung Vorprüfung entfällt,weil der Träger des Vorhabens freiwillig die Durchführung einer UVP beantragt (freiwillige UVP § 7 (3) UVPG) (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007688• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Neuvorhaben mit einem "A" oder "S" in Anlage 1 des UVPG für welches die Einzelfallprüfung Vorprüfung entfällt,weil der Träger des Vorhabens freiwillig die Durchführung einer UVP beantragt (freiwillige UVP § 7 (3) UVPG)
Der Vorhabenträger erhält hiermit - unabhängig vom Ausgang der Vorprüfung - die Möglichkeit eine freiwillige UVP zu beantragen. Dies erfordert jedoch einen entsprechenden Antrag und die Zustimmung der Behörde
Vorteilhaft kann ein solcher Antrag sein, wenn damit gerechnet wird, dass die Vorprüfung das Bestehen einer UVP-Pflicht ergeben wird, da dann die Zeit und der Aufwand einer Vorprüfung "eingespart" wird.)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24