das mit dem früheren Vorhaben zusammen die Größen- und Leistungswerte für die unbe- dingte UVP-Pflicht gemäß § 6 UVPG erreicht oder überschreitet und bei dem für das frühe- re Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung f (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007696• Version 1.0•
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