keine Größen- und Leistungswerte für die unbedingte UVP-Pflicht gemäß § 6 UVPG vor- geschrieben sind (allgemeine Vorprüfung für das Änderungsvorhaben § 9 (1) Satz 2 UVPG) (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007701• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung