für das bestehende Vorhaben und die Änderung zusammen nach Anlage 1 UVPG eine UVP-Pflicht besteht und dafür keine Größen- und Leistungswerte vorgeschrieben sind oder eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007704• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
für das bestehende Vorhaben und die Änderung zusammen nach Anlage 1 UVPG eine UVP-Pflicht besteht und dafür keine Größen- und Leistungswerte vorgeschrieben sind oder eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind(standortbezogene/allgemeine Vorprüfung für das Änderungsvorhaben § 9 (3) Nr. 1 und 2 UVPG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24