Entwicklungs- u. Erprobungsvorhaben mit einem "X" in Anlage 1 und das nicht länger als 2 Jahre durchgeführt werden soll (allgemeine Vorprüfung für das Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14 (1) UVPG)(Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007719• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung