Regelmentierter Stoff - Nach Anhang XIV (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007795• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
ehört der Stoff zu den geregelten Stoffen nach der REACH-Verordnung? - Zu Anhang XIV, zulassungspflichtige Stoffe (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV) - Zu Anhang XVII, beschränkte Stoffe (Liste der beschränkten Stoffe als Verordnungstext Anhang XVII) - Zu Kandidatenstoffe (Liste der Kandidatenstoffe) dann ist das entsprechende Feld in den Spalten 11, 12 bzw. 13 anzukreuzen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24