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Regelmentierter Stoff - Nach Anhang XIV (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007795 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Regelmentierter Stoff - Nach Anhang XIV

Hilfetext

ehört der Stoff zu den geregelten Stoffen nach der REACH-Verordnung?  - Zu Anhang XIV, zulassungspflichtige Stoffe (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV)  - Zu Anhang XVII, beschränkte Stoffe (Liste der beschränkten Stoffe als Verordnungstext  Anhang XVII)  - Zu Kandidatenstoffe (Liste der Kandidatenstoffe) dann ist das entsprechende Feld in den Spalten 11, 12 bzw. 13 anzukreuzen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24