Identifizierte Verwendung gem. SDB / Registrierung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007801• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Soweit nach der REACH-Verordnung für den Stoff Reglementierungen bestehen (Zulassung, Beschränkung), ist deren Einhaltung zu erläutern. Es ist auszuführen, ob ein SDB für den Stoff bzw. das Gemisch vorhanden ist. Andernfalls, bitte gesondert begründen (z.B. nur Informationspflicht).
Verwenden Sie den Stoff wie in den identifizierten Verwendungen der Registrierung bzw. des Sicherheitsdatenblattes (SDB) vorgesehen? Es ist darzulegen, ob die im SDB oder in anderen Informationen des Stoffherstellers oder Stofflieferanten genannten sicheren Verwendungsbedingungen eingehalten werden.
Die Erläuterungen sind im Feld der Spalte 17 oder in Formular 16.3 zu geben, Abweichungen sind zu begründen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24