Anzahl der Anlagen (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007805• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Geben Sie die Anzahl der baugleichen Anlagen an. Anlagen ungleicher Bauart bzw. Füllmenge sind in einer zusätzlichen Zeile gesondert als Anlage in der Spalte 1 und folgende zu führen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24