Abschluss einer Versicherung unzumutbar
F17007949• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
War der Abschluss einer Versicherung nicht zumutbar?
Handlungsgrundlage
- Ziff. D III Abs. 2 RL Elementarschadenshilfen; Ziff. C III Abs. 2 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Falls Sie die vorherige Frage mit "Nein" beantwortet haben: War der Abschluss einer Versicherung nicht zumutbar?
Eingabe: Nicht zumutbar ist der Abschluss einer Versicherung dann, wenn die jährliche Belastung aus der Elementarschadensversicherung 2,5 Prozent des im letzten Veranlagungsjahr erzielten steuerpflichtigen Jahreseinkommens übersteigt. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er sich vor Eintritt des Schadensereignisses erfolglos um den Abschluss einer Elementarschadensversicherung bemüht hat, indem er von drei Versicherungen eine schriftliche Ablehnung oder ein Angebot vorlegt, das die Zumutbarkeitsgrenze nach Satz 3 übersteigt.
Technische Beschreibung
Wird nur angezeigt, wenn F17007948 = Nein
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden