Ablehungen von 3 verschiedenen Versicherungen bzw. Angebot, welches die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt
F17007987• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Ggf. Ablehnungen von drei verschiedenen Versicherungen bzw. Angebot, welches die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt
Eingabe: Hinweis: Nicht zumutbar ist der Abschluss einer Versicherung in der Regel dann, wenn die jährliche Belastung aus der Elementarschadensversicherung auf der Basis des letzten festgestellten Jahresabschlusses 5 Prozent des steuerpflichtigen Jahresgewinns übersteigt. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er sich vor Eintritt des Schadensereignisses erfolglos um den Abschluss einer Elementarschadensversicherung bemüht hat, indem er von drei Versicherungen eine schriftliche Ablehnung oder ein Angebot vorlegt, das die Zumutbarkeitsgrenze nach Satz 3 übersteigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden