Ablehungen von 3 verschiedenen Versicherungen bzw. Angebot, welches die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt (Privat)
F17007998• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Zff. B III Abs. 1-3 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021; Ziff. C III Abs. 2 RL Elementarschadenshilfen; Ziff. D III Abs. 2 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Ggf. Ablehnungen von drei verschiedenen Versicherungen bzw. Angebot, welches die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt
Eingabe: Hinweis: Nicht zumutbar ist der Abschluss einer Versicherung dann, wenn die jährliche Belastung aus der Elementarschadensversicherung 2,5 Prozent des im letzten Veranlagungsjahr erzielten steuerpflichtigen Jahreseinkommens übersteigt. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er sich vor Eintritt des Schadensereignisses erfolglos um den Abschluss einer Elementarschadensversicherung bemüht hat, indem er von drei Versicherungen eine schriftliche Ablehnung oder ein Angebot vorlegt, das die Zumutbarkeitsgrenze nach Satz 3 übersteigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden