investive / nichtinvestive Maßnahmen
F17008392• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §2 Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge
Formularangaben
Beantragen Sie die Förderung zur Durchführung von investiven oder nichtinvestiven Maßnahmen?
Eingabe: Hinweis: Investive Maßnahmen sind Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens i.S.d. Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge, was eine nichtinvestive Maßnahme darstellt. Als nichtinvestive Maßnahmen wird die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotenzials mit den in der Anlage 1 der Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge aufgeführten Mindestanforderungen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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