Hinweis
F17008401• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §5.3.2 Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass folgende Ausgaben nicht zuwendungsfähig sind:
a) Eigenleistungen,
b) Versicherungsbeiträge,
c) Rechts-, Steuer- und sonstige Beratungsleistungen einschließlich Besichtigungsreisen,
d) Kapitalbeschaffung und Zwischenfinanzierung, einschließlich Zinsen,
e) Abschreibungen,
f) laufende Unterhaltung und Instandhaltung,
g) Grundstücke und Grundstückserwerb,
h) Kosten für behördliche Genehmigungen.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Höhe der Zuwendung für investive Maßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Die Zuwendung wird begrenzt auf 20.000 Euro je Gebäude.
Die Höhe der Zuwendung für investive Maßnahmen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird begrenzt auf 1.200 Euro je Gebäude.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden