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Info - Erweiterter Teleradiologiebetrieb (Teleradiologie)

F17009004 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Info - Erweiterter Teleradiologiebetrieb

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Ausnahmsweise kann der Einsatz der Teleradiologie auch für Zeiträume über den Nacht-,Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus genehmigt werden, wenn hierfür ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung besteht. Das Erfordernis des erweiterten Betriebs zur Patientenversorgung ist ausreichend zu begründen und in diesem Zusammenhang die Situation der radiologischen Versorgung im eigenen Haus sowie im Umfeld darzustellen.

Datentyp

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Präzisierung

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Technische Beschreibung


Ausnahmsweise kann der Einsatz der Teleradiologie auch für Zeiträume über den Nacht-,Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus genehmigt werden, wenn hierfür ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung besteht. Das Erfordernis des erweiterten Betriebs zur Patientenversorgung ist ausreichend zu begründen und in diesem Zusammenhang die Situation der radiologischen Versorgung im eigenen Haus sowie im Umfeld darzustellen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


fachliche Freigabe erhalten