Betreiberpflichten Anhang 47 AbwV
F17009464• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Anhang 47 Teil H AbwV
Formularangaben
(1) Betreiber von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr haben an der Einleitungsstelle in das Gewässer mindestens die folgenden Messungen im Abwasser durchzuführen:
1. kontinuierliche Messung von pH-Wert, Temperatur und Volumen des Abwasserstroms,
2. monatliche Messung in der qualifizierten Stichprobe oder in der 2-Stunden-Mischprobe
a) sämtlicher in Teil C Absatz 1 und in Teil D genannter Parameter außer GEi und
b) der Parameter Chlorid und TNb sowie
3. Messung des mit den Probenahmen nach Nummer 2 korrespondierenden Volumens des Abwasserstroms.
(2) Es ist ein Jahresbericht nach Anlage 2 Nummer 3 der Abwasserverordnung zu erstellen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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