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Betreiberpflichten Anhang 47 AbwV

F17009464 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • Anhang 47 Teil H AbwV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anhang 47 Feuerungsanlagen

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

(1) Betreiber von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr haben an der Einleitungsstelle in das Gewässer mindestens die folgenden Messungen im Abwasser durchzuführen: 1. kontinuierliche Messung von pH-Wert, Temperatur und Volumen des Abwasserstroms, 2. monatliche Messung in der qualifizierten Stichprobe oder in der 2-Stunden-Mischprobe a) sämtlicher in Teil C Absatz 1 und in Teil D genannter Parameter außer GEi und b) der Parameter Chlorid und TNb sowie 3. Messung des mit den Probenahmen nach Nummer 2 korrespondierenden Volumens des Abwasserstroms. (2) Es ist ein Jahresbericht nach Anlage 2 Nummer 3 der Abwasserverordnung zu erstellen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden