Emittierter Stoff im Reingas - Massenstrom [kg/h] bzw. [GE/h] - Max. (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17010619• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die emittierten Stoffe (vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG) sind in der Regel mit der chemischen Zusammensetzung anzugeben und werden automatisch aus dem Formular 3.5 übernommen, wenn dort der Eintrag "emissionsrelevant" vorgenommen wurde. Ergänzungen von neuen Stoffen sind nur im Formular 3.5 möglich.
Bei staubförmigen Emissionen ist die jeweilige Zuordnung der emittierten Stoffe zu den Fraktionsbereichen 0 bis 10 µm und > 10 µm notwendig. Der Aggregatzustand "staubförmig (0 bis 10 µm)", "staubförmig > 10 Mikrometer", "flüssig (z. B. als Aerosol)" oder "gasförmig", bei dem die jeweilige Emission auftritt, ist in der Spalte 10 "Aggregatzustand" anzugeben. Die Angaben über die Emissionskonzentration und den Auswurf beziehen sich auf den Zustand der luftverunreinigenden Stoffe beim Verlassen der Quelle und Eintritt in die Atmosphäre (Reingas).
Der Massenstrom in den Spalten 13 und 14 ist bei emissionsverursachenden Vorgängen kürzer als 1 Stunde auf die volle Stunde umzurechnen und ebenfalls auf das Reingas zu beziehen.
Bei der Beschreibung der Emissionen sind nur Stoffe anzugeben, die für die Luftreinhaltung bedeutsam sind; bedeutsam sind insbesondere Stoffe, die in der TA Luft oder in den VDI-Richtlinien (z. B. VDI 2310) genannt sind.
Die vorgenannten Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn ihre Emissionsmassenkonzentration oder ihr Emissionsmassenstrom ein Fünftel der in der TA-Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder - falls Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind - das Hundertfache der dort angegebenen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Besonders geruchsintensive oder bodenbelastende Stoffe oder krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe sind in jedem Fall anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24