Zertifiziert als
F17010887• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Geben Sie die Art der Zertifizierung an (z.B. TÜV oder DEKRA usw.).
Handlungsgrundlage
- § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Art der Zertifizierung an (z.B. TÜV oder DEKRA usw.)
Ausgabe: Geben Sie die Art der Zertifizierung an (z.B. TÜV oder DEKRA etc.)
Ausgabe: Geben Sie die Art der Zertifizierung an (z.B. TÜV oder DEKRA etc.)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-23