Keine Angaben zur Anschrift
F17011438• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Gaststättengesetz (GastG) vom 10. März 2017
Formularangaben
Eingabe: Wenn der Veranstaltungsort keine genaue Anschrift hat, ist der Ort möglichst genau zu beschreiben. Das kann bei Veranstaltungen außerhalb von Ortschaften oder ohne Straßennamen vorkommen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden