Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe
F17011448• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz)
Formularangaben
Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für Vorbeiflüge gemäß § 37 LuftVO i. V. m. Anhang SERA.5005 Buchstabe f) der DVO (EU) 923/2012 bis auf maximal 300ft (100m) GND
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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