Geburtsname
F60000003• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
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Inhalt
Definition
Der Geburtsname ist der Nachname einer Person, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag für diese Person ergibt. Der Geburtsname ist i.d.R. der Nachname, der vor der ersten Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt wurde.
Handlungsgrundlage
- PAuswG vom 21.6.2019, §5, Abs. 2; PAuswV vom 28.9.2017, Anhang 3; BSI TR-03123, Version 1.5.1; XÖV-Kernkomponente.NameNatuerlichePerson.geburtsname2
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der Geburtsname ist der Nachname einer Person, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag für diese Person ergibt. Der Geburtsname ist i.d.R. der Nachname, der vor der ersten Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt wurde.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
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