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Existenz Handwerkskarte

G00000098 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Für das Anmelden eines Gewerbes als Handwerker, sollte eine sog. Handwerkskarte vorliegen. Indem der Handwerker den Meisterbrief bei der Handwerkskammer vorlegt, kann Diese Beantragt werden. Daraufhin wird die Handwerkskarte ausgestellt.

Handlungsgrundlage


  • GewAnzV, Nr. 29; XGewerbeanzeige, Handwerkskarte

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Handwerkskarte

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Vorabversion zum Austausch mit NRW