Existenz Handwerkskarte
G00000098• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Für das Anmelden eines Gewerbes als Handwerker, sollte eine sog. Handwerkskarte vorliegen. Indem der Handwerker den Meisterbrief bei der Handwerkskammer vorlegt, kann Diese Beantragt werden. Daraufhin wird die Handwerkskarte ausgestellt.
Handlungsgrundlage
- GewAnzV, Nr. 29; XGewerbeanzeige, Handwerkskarte
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Vorabversion zum Austausch mit NRW