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Abschnitt Persönliche Angaben (Antragsteller Wohngeld)

G00000188 Version 1.7 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 (5) WoGG i.V.m. § 5 (1) WoGG; § 11 (2) Nr. 5 WoGG; § 23 WoGG; § 33 (3) WoGG; § 35 (1) Nr. 4 WoGG; Nr. 3.51 WoGVwV (Teil A); Nr. 21.01 WoGVwV (Teil A); Nr. 23.01 WoGVwV (Teil A); Nr. 26.01 WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I; Frage 1, Papierantrag

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Persönliche Angaben

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hinweis zum Umgang mit § 33 (1) Nr. 1 "Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens": Gemäß 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz soll der erste Vorname die Funktion des Rufnamens, also des gebräuchlichen Vornamens einnehmen. Um dies zu unterstützen, definiert das 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz die Möglichkeit die Änderung der Reihenfolge der Vornamen durchzuführen. Insofern kann der erste Vorname als der gebräuchliche Vorname im Kontext des Datenabgleich verwendet werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021