Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags
G00000348• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 Abs. 1 Satz 3 WoGG Nr. 14.107 Abs. 4 WoGvwV (Teil A) § 2 EStG § 9a EStG
Formularangaben
Eingabe: Der Pauschbetrag für Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit oder Büromaterial) liegt bei 1000 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 102 Euro pro Jahr für Rentner.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version