Details zu Werbungskosten
G00000348• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 (1) WoGG; Nr. 14.107 (4) WoGvwV (Teil A); Nr. 14.113 (1, 3) WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I; § 2 EStG; § 9a EStG;
Formularangaben
Eingabe: Werbungskosten sind z. B. Kosten für Fahrten zur Arbeit, für eine doppelte Haushaltsführung oder Büromaterialien. Sie können nur bei steuerpflichtigen Einkünften oder bei einem Minijob berücksichtigt werden.
Die Werbungskosten werden analog zum Einkommensteuerrecht berücksichtigt. Sollte die Person erhöhte Werbungskosten im letzten Steuerbescheid geltend gemacht haben, kann auch dieser als Nachweis eingereicht werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden