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Angabe des Bewilligungszeitraums

G00000401 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2020

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angabe des Bewilligungszeitraums

Hilfetext

Eingabe: Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die Förderung zu bewilligen ist, er beginnt frühestens ab Antragstellung. Dies ist in der Regel das jeweilige Schul- oder Studienjahr (z. B. 10/2020 bis 09/2021).

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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