Angabe des Bewilligungszeitraums
G00000401• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2020
Formularangaben
Eingabe: Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die
Förderung zu bewilligen ist, er beginnt frühestens ab Antragstellung.
Dies ist in der Regel das jeweilige Schul- oder Studienjahr
(z. B. 10/2020 bis 09/2021).
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
migrationsverhindernde Fehler bereinigt