Einnahmen nach der BAföG - Einkommensverordnung
G00000429• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Die Einkommensverordnung listet Einnahmen auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der Berechnung des Förderungsanspruchs zu berücksichtigen sind. Wenn Sie über solche Einnahmen verfügen, sind diese anzugeben, sofern sie nachfolgend aufgeführt sind. Bitte fragen Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung nach, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bestimmte Einnahmen angeben müssen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.