Kosten für Heizung in Warmmiete
G00001049• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bei der Miete werden die Heizkosten nicht berücksichtigt. Beim Geltend machen der Kosten kann der konkrete Betrag genannt oder eine Pauschale gewählt werden.
Handlungsgrundlage
- § 9 (2) S. 1 WoGG; § 6 (1) Nr. 1 WoGV; § 1 (1) HeizkostenV; § 2 Nr. 4a BetrKV; Nr. 26.01 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Wenn es nur einen Betrag für Heizkosten und Warmwasserkosten gibt, dann tragen Sie den Wert bei "Heizkosten" ein.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021