Kinderbetreuungskosten (Mietzuschuss)
G00001056• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Kinderbetreuungskosten (Mietzuschuss)
Handlungsgrundlage
- Nr. 14.115 WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie an welche Kinderbetreuungskosten Sie geltend machen möchten und fügen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, entsprechende Belege in Kopie bei.
Berücksichtigungsfähige Aufwendungen für Kinderbetreuung sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind, für
Dienstleistungen eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
oder wegen einer Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu
unterhalten. Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Ist das zu betreuende Kind nicht nach § 1 Absatz 1 oder Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, ist der in Satz 1 genannte Betrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach Satz 1 ist, dass der
Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden