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Kinderbetreuungskosten (Mietzuschuss)

G00001056 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Kinderbetreuungskosten (Mietzuschuss)

Handlungsgrundlage


  • Nr. 14.115 WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Zahlen Sie für Kinderbetreuung?
Ausgabe: Angaben zu Kinderbetreuungskosten

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie an welche Kinderbetreuungskosten Sie geltend machen möchten und fügen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, entsprechende Belege in Kopie bei. Berücksichtigungsfähige Aufwendungen für Kinderbetreuung sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Ist das zu betreuende Kind nicht nach § 1 Absatz 1 oder Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, ist der in Satz 1 genannte Betrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden